Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Hier handelt es sich um keine eigene Führerscheinklasse. Sie ist der Klasse B untergeordnet.

Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung vorgesehen.