Klasse B/B197

  • Kraftfahrzeuge außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A
  • mit zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Führersitz

auch mit Anhänger

  • mit einem zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.