Klasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
  • Motorleistung von nicht mehr als 11kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

auch mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW