Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg