Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer max. Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer max. Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder Klasse L2e mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer max. Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer max. Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einem Gewicht in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer max. Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer max. Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einem Gewicht in fahrbereitem Zustand <425 kg und
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz