Begleitetes Fahren mit 17

  • Antrag ab 16 ½
  • theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • nach bestandener Prüfung erhälst du eine Prüfbescheinigung, mit der auch die zweijährige Probezeit beginnt
  • gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland und in Österreich bis zum 18. Geburtstag
  • möglich für die Klassen B oder BE, automatisch eingeschlossen sind die Klassen AM und L
  • Beantragung der Fahrerlaubnis zum 18. Geburtstag und dann erhälst du den Kartenführerschein

Voraussetzungen der Begleitperson:

  • Die Person muss 30 Jahre oder älter sein.
  • Sie ist seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Führerscheinklasse B).
  • Sie hat nicht mehr als einen Punkt in Flensburg.