Klasse B196

Ab jetzt bei uns auch Schulung auf dem Roller möglich!

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
  • Motorleistung von nicht mehr als 11kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

auch mit Beiwagen

Mit dem Eintrag der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so dass ein Aufstieg auf die Klasse A2 nach §15 FeV nicht möglich ist. Auch dürfen mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder nicht im Ausland gefahren werden.